Sexuelle Belästigung

Ende 2016 wurde der Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) in das StGB aufgenommen, welcher nun auch ein unangebrachtes Verhalten unter Strafe stellt, bei dem der Täter eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt, wodurch sich diese belästigt fühlt.

Als Rechtsanwälte für Strafrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Sexualstrafrecht überprüfen wir zunächst, ob tatsächlich eine sexuelle Belästigung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, werden wir uns in Absprache mit der Staatsanwaltschaft frühzeitig um eine schnelle Verfahrensbeendigung bemühen.

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Warum eine starke Verteidigung entscheidend ist

Beim Tatbestand sexuelle Belästigung ist die Intention des Täters entscheidend, denn die vorgeworfene Berührung muss aus sexueller Motivation stattgefunden haben. In einzelnen Fällen kommt es zu Schwierigkeiten, wenn der Beschuldigte die sexuellen Berührungen als Kompliment oder einvernehmlich interpretiert hat.

Die Abgrenzung zu alltäglichen Abläufen ohne sexuellen Hintergrund kann häufig schwierig sein.

Tatbestand

Für den Tatbestand der sexuellen Belästigung stellt die Regelung den körperlichen Kontakt als Voraussetzung dar. Laut dem Gesetz findet eine körperliche Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ statt, sofern sie sexuell motiviert ist. Darüber hinaus muss sich das Opfer durch die erfolgte Handlung belästigt fühlen. Ein derartiges Verhalten kann sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Raum erfolgen. Typische Beispiele sind:

  • Unerwünschte Umarmungen
  • Ein aufgedrängter Kuss
  • Berührungen im Bereich der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale
  • Ein Klaps auf den Po


Voraussetzung für das Vorliegen des Tatbestands ist, dass sich das Opfer durch die Handlungen belästigt fühlt, was ein subjektives Empfinden ist. Auch hier führt der Tatbestand in der Praxis zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten, da kein objektiver Maßstab anzulegen ist.

Unsere Expertise – Ihr Vorteil

Mit umfassender Erfahrung im Strafrecht und einem tiefen Verständnis für die sensiblen Aspekte solcher Fälle bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir analysieren die Beweislage, prüfen die Stichhaltigkeit der Ermittlungen und setzen uns dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine starke und effektive Verteidigung zu bieten, die Ihre Rechte wahrt und Ihre Zukunft schützt.

Zeit ist ein entscheidender Faktor. Je früher Sie rechtlichen Beistand suchen, desto besser können wir Ihre Verteidigung aufbauen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

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