Vergewaltigung
Ihre Rechte und wie wir Ihnen helfen können
Vergewaltigung ist ein schwerwiegender Vorwurf, der das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinflusst.
Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, mit einer solchen Anschuldigung konfrontiert sind, ist es entscheidend, schnell und entschlossen zu handeln. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und Ihnen den bestmöglichen rechtlichen Beistand zu bieten.
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Unsere Vorgehensweise
Unser Ansatz basiert auf einer gründlichen Analyse des Falls und einer individuellen Betreuung unserer Mandanten. Wir verstehen, dass jede Situation einzigartig ist und daher eine maßgeschneiderte Lösung erfordert. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Fällen von sexueller Gewalt und sind darauf spezialisiert, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.
Sollten Sie...
…mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert werden, ist es unerlässlich erstmal von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich umgehend von unseren Rechtsanwälten beraten zu lassen. Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Sexualdelikten gewährleistet Ihnen eine diskrete und vorurteilsfreie Beratung.
Zögern Sie also nicht, uns so schnell wie möglich zu kontaktieren, sofern Sie mit Vorwürfen im Bereich des Sexualstrafrechts konfrontiert sind. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung in allen Phasen des Strafverfahrens durch erfahrene Strafverteidiger.
Mit Standorten in Memmingen, Mannheim und Augsburg und Erfahrung an Gerichten in ganz Deutschland helfen wir Ihnen bundesweit.
Was ist eine Vergewaltigung?
Vergewaltigung ist eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung. Nach § 177 Abs. 6 StGB ist sie definiert als sexuelle Nötigung, bei der der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.
Eine Vergewaltigung kann mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünfzehn Jahren geahndet werden.
Das klassische Beispiel für eine Vergewaltigung ist Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren Willen des Anderen, unabhängig von der Beziehung zwischen den Beteiligten.
Eine Vergewaltigung erfordert jedoch auch den Vorsatz des Täters. Dies kann vor allem dann relevant sein, wenn es zwar zu einem ungewollten Geschlechtsverkehr kommt, der Täter aber irrtümlich von einer einvernehmlichen bzw. freiwilligen Handlung ausgegangen ist.
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